Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung:
- Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen
des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme
unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten diese Bedingungen durch den Besteller,
selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen.
Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen
Einwilligung für jeden Vertrag.
- Berechtigung des Bestellers:
- Der Besteller steht dafür ein, zu allen uns erteilten Aufträgen und allen damit
zusammenhängenden Verfügungen und Rechtsgeschäften befugt zu sein und stellt uns
von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Er versichert, daß behördliche Maßnahmen und
gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
- Angebote und Auftragsabwicklung:
- Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche
Rahmenangaben.
Längen und Zeitangaben in unseren Auftragsbestätigungen sind nur geschätzt und
demnach unverbindliche Angaben. Nebenarbeiten, wie zum Beispiel Reinigen,
Regenerieren, Klebearbeiten oder Einstarten, können auch ohne besonderen Auftrag,
soweit erforderlich ausgeführt und berechnet werden.
Stellt sich später heraus, daß ein Auftrag technisch nicht, oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar ist, behalten wir uns einen Rücktritt vom
Vertrag vor, ohne daß dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen.
Wir behalten uns vor, Arbeiten, die wir vorübergehend oder dauernd nicht ausführen
können, an andere ausgewählte Fachbetriebe weiterzuleiten.
Wir sind berechtigt, alle zur Bearbeitung hinderlichen Markierungen an
Ausgangsmaterialien zu entfernen und eigene aufzubringen. Alle von uns hergestellten
Titelvorlagen, Steuerbänder mit Farbkorrekturwerten bleiben in unserem Eigentum und
werden nicht ausgeliefert. Sie werden ohne rechtliche Verpflichtungen etwa 2 Jahre für
Nachbestellungen aufbewahrt.
Die uns zu Abzieharbeiten übergebene Arbeitskopie betrachten wir als verbindliche
Arbeitsanweisung auch für Blenden oder andere optische Arbeiten.
Bei Farbkopien ist die Beurteilung der Farben subjektiv sehr unterschiedlich.
Infolgedessen sind wir, falls keine genauen Anweisungen des Bestellers vorliegen, für
die Farbabstimmung nach unserem Ermessen zuständig. Für material- oder
prozeßbedingte Farbschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen. Bei der
Herstellung von Fernsehsendekopien wird keine Gewähr für die Sendefähigkeit
übernommen.
- Termine:
- Liefertermine sind stets unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen
und vollständigen Erfüllung der Pflichten des Bestellers.
Verletzt der Besteller seine Mitwirkungspflichten oder verweigert er die Annahme, so
sind wir berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung die erforderlichen Maßnahmen
selbst zu treffen und die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz zu verlangen.
Ereignisse höherer Gewalt wie z.B. Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen,
verlängern die Lieferzeit angemessen oder berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei einem
Unterlieferanten auftreten.
- Versicherung:
- Der Besteller ist verpflichtet, für einen vollen Versicherungsschutz der uns zur
Bearbeitung oder Aufbewahrung übergebenen Gegenstände zu sorgen.
Versand und Gefahrenübergang:
Lieferung und Rücklieferung an den Besteller oder dessen Order erfolgen auf Rechnung
und Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreiem Versand und Transport mit
werkseigenen Fahrzeugen.
Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen. Sie wird zu Selbstkosten berechnet und
nicht zurückgenommen.
- Gewährleistung:
- Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage
nach Erhalt der Ware, schriftlich unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten
Gegenstände mitzuteilen. In jedem Fall verjähren Gewährleistungsansprüche nach 6
Monaten ab Lieferdatum.
Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers beschränken sich auf kostenfreie
Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
innerhalb einer angemessenen Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung
des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen.
- Berechnung und Zahlung:
- Maßgebend für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen
Preise ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer. Erhöhen sich zwischen dem Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses und der Lieferung die Gestehungskosten, so sind wir berechtigt,
den infolge dieser Erhöhung gerechtfertigten Preis zu berechnen.
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar.
Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung sowie nur zahlungshalber
und unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, bankübliche Kreditzinsen ab
Fälligkeit zzgl. MwSt. zu berechnen.
Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an
seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir auch im Falle einer Stundung befugt, alle unsere
Forderungen sofort fällig zu stellen. Außerdem sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch schon vor Lieferung oder noch ausstehenden Teillieferungen
zu verlangen. Ausstehende Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten sowie nach
Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
geltend zu machen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung aus nicht anerkannten oder rechtskräftigen
Forderungen des Bestellers sind ausgeschlossen.
- Eigentumsrechte:
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller
bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser
Eigentum.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber
nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet, jede
Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt
der Besteller seine Vertragspflichten gegenüber uns nicht, sind wir im übrigen befugt,
die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und darüber hinaus weitere Ansprüche
geltend zu machen.
Zur Sicherung unserer sämtlichen, auch künftigen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung, tritt der Besteller bereits jetzt alle Forderungen und Nebenrechte
an uns ab, die ihm aus Weiterveräußerung oder sonstiger Verwendung der
Vorbehaltsware entstehen. Der Besteller bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der an
uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Verlangen ist er verpflichtet, uns die
Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt in unserem
Auftrag, ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verbindung oder
Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen tritt uns der Besteller
entsprechend dem Wert unserer Forderung sein Eigentums- oder Miteigentumsrecht an
dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab.
- Haftung:
- Wir haften für von uns schuldhaft verursachte Verluste und Beschädigungen, die bei der
Entwicklung von Originalnegativen und Umkehroriginalen an diesen entstehen, auf den
Wert des Rohfilms gleicher Art und Länge.
Wir haften für sonstige von uns schuldhaft verursachte Verluste und Beschädigungen,
die an uns zur Bearbeitung übergebenen Film-, Video- und Tonmaterialien entstehen,
auf die Wiederherstellung oder Ersetzung durch uns, soweit uns dies aufgrund von
Negativen, Kopien oder sonstigem Material des Bestellers in unserem Betrieb technisch
möglich ist. Ist uns die Wiederherstellung oder Ersetzung unter den genannten
Voraussetzungen nicht möglich, haften wir auf den Wert des Rohmaterials gleicher Art
und Länge.
Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche, auch aus der Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten oder Falschlieferung und Unmöglichkeit sowie aus
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Vertraglicher Erfüllungsort ist Ulm, ebenfalls der Gerichtsstand, soweit eine
Gerichtsstand-Vereinbarung zulässig ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller
seinen Sitz oder persönlichen Aufenthalt im Ausland hat oder während des
Vertragsverhältnisses dorthin verlegt. Alle Streitigkeiten sind ausschließlich nach
deutschem Recht zu entscheiden.
- Schlußbestimmung:
- Die einzelnen Vereinbarungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Teile
bestehen voneinander unabhängig. Die Nichtigkeit einer Vereinbarung oder eines Teils
berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
- Copyright
- verbleibt - sofern nicht anderweitig vereinbart - bei Eagle Film GmbH Ulm
Bei Buchung von Fotomodellen gelten die Reglements des Bunds Freischaffender Foto-
Designer.